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Was Sie über die Schufa wissen sollten

Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, welches von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen, bzw. trägt sie ihrer Meinung nach auch zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von 433 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie nahezu drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 77 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind etwa eine Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen.

Die Schufa ermittelt nicht selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des Unternehmens Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können ohne Einwilligung des Betroffenen verwertet werden.

Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.

Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht, bei Forderungen bis 1.000,00 EUR bereits nach 1 Monat, bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für:

  • Kredite
  • nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
  • titulierte Forderungen
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden. Daten, welche sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Geschäftspartner der Schufa

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten, laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch.

Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Benutzerkonten; eine angeblich zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit beispielsweise aus dem Telefonbuch entnommenen Daten durch eine Verknüpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist. Zusätzlich wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz zu Kontrollzwecken gespeichert. Die Reemtsma-Zigarettenfabrik, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Adult Verification System der Schufa ein.

Seit dem 1. November 2005 bietet Schufa zusätzlich ein Altersverifizierungssystem an, welches von der Kommission für Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder nicht jugendfreie DVDs), das aufwendige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.

Eigenauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um per email und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen. Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen. Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.

Scoring

Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der Eigenauskunft in % angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet. Branchenscores wurden 1997 eingeführt und 2001 überarbeitet. Das Scoreverfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6.7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine Zeit von 15 Monaten ausgewertet. Von dem Branchenscore gibt es wieder sieben verschiedene Arten. Diese sind: Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line. Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.

Kritik an der Schufa

Die Schufa nimmt unter den Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein. Dies liegt an ihrer Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und an dem Umfang ihrer Daten, welcher daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der Schufa-Klausel zu erhalten. Bei Jedermann-Konten gibt es keine Verpflichtung, die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Begründet wird das „Schufa-System“ mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.