Was Sie über die Schufa wissen sollten
Die Schufa Holding AG ist ein
privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro,
welches von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG
ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck
ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen, bzw. trägt sie ihrer Meinung nach auch zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist
im Besitz von 433 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen natürlichen
Personen, damit hat sie nahezu drei Viertel aller
Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 77 Mio. Anfragen zur
Kreditwürdigkeit. Davon sind etwa eine Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten
einsehen wollen.
Die Schufa ermittelt nicht selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere
Vertragspartner des Unternehmens Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine
Einwilligung des Kunden erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen
Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Diese Daten können ohne Einwilligung des Betroffenen verwertet werden.
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum,
gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und
vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie
Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche
Vollstreckungsmaßnahmen.
Löschung der Daten
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener
Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum
Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht, bei Forderungen bis 1.000,00
EUR bereits nach 1 Monat, bei Minderjährigen
direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für:
- Kredite
- nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
- titulierte Forderungen
- Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die
Eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim
Amtsgericht auch früher gelöscht werden. Daten, welche sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und
Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.
Geschäftspartner der Schufa
Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:
- A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und
Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
- B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer
Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und
Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt
darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein
berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung
und Kundenbetreuung.
- F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten, laut
Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss
auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen
auch.
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die
Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der
Neueröffnung von Benutzerkonten; eine angeblich zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete
Maßnahme, da eine Anmeldung mit beispielsweise aus dem Telefonbuch entnommenen
Daten durch eine Verknüpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist. Zusätzlich
wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz
zu Kontrollzwecken gespeichert. Die Reemtsma-Zigarettenfabrik, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Adult
Verification System der Schufa ein.
Seit dem 1. November 2005 bietet Schufa zusätzlich ein
Altersverifizierungssystem an, welches von der Kommission für
Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für
den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (zum
Beispiel hochprozentiger Alkohol oder nicht jugendfreie DVDs), das aufwendige
PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an
den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass
Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.
Eigenauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über
die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten
korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft
allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der Schufa
angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach
Authentifizierung
im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die
Schufa eine einmalige Anmeldegebühr. Registrierte Nutzer des Portals können
kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um per email und/oder
SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa
benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen.
Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine
schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur
vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer
gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die
Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen
verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine
Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen. Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich
an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die
Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.
Scoring
Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000,
der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines
Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die
Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er
angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als
Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der
Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basisscore. Dieser
wird in der Eigenauskunft in % angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet.
Branchenscores wurden 1997 eingeführt und 2001 überarbeitet. Das Scoreverfahren
basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die
Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen
Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6.7 Mio.
anonymisierte Datensätze über eine Zeit von 15 Monaten ausgewertet. Von
dem Branchenscore gibt es wieder sieben verschiedene Arten. Diese sind:
Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel, Telekommunikation,
Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line. Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der
Schufa widersprochen werden.
Kritik an der Schufa
Die Schufa nimmt unter den Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein.
Dies liegt an ihrer Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden
Wirtschaft und an dem Umfang ihrer Daten, welcher daher rührt, dass es in
Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der
Schufa-Klausel zu erhalten. Bei Jedermann-Konten gibt es keine Verpflichtung,
die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Begründet wird das „Schufa-System“
mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern
auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des
Verbrauchers kritisiert wird.
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